AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

 

1 Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die iitech GmbH offeriert ihren Endkunden und Wiederverkäufern, nachfolgend “Kunden” genannt, ein breites Angebot an Dienstleistungen und Produkten im Bereich Informations-Technologie (IT), Kommunikation, EDV und Internet.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von der iitech GmbH zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der iitech GmbH und Kunden, insbesondere für die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von der iitech GmbH ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von der iitech GmbH nicht im Widerspruch stehen.

1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

2 Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte

2.1 Bestellungen können schriftlich (per Brief oder Fax) oder elektronisch erfolgen.

2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Distributor.

2.3 Die von der iitech GmbH angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Distributor.

2.4 Sollte sich eine Lieferung über einen von der iitech GmbH schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen die iitech GmbH in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Die iitech GmbH haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von der iitech GmbH zurückzuführen ist.

2.5 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die die iitech GmbH keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Distributor oder Transportprobleme, ist die iitech GmbH berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

2.6 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Bestellungsannullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit der iitech GmbH. Kosten, die bereits entstanden sind, kann die iitech GmbH dem Kunden belasten.

 

3 Abnahmen und Prüfung

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von der iitech GmbH gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etweilige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber 10 Tag nach Anlieferung bzw. Abholung, der iitech GmbH schriftlich bekanntzugeben.

3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

 

4 Preise

4.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der iitech GmbH verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer (sofern nicht spez. inkl. MWSt. vereinbart wurde), verzollt und ab Domizil der iitech GmbH. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör sowie die vorgezogene Recycling-Gebühr nicht im Preis inbegriffen. Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat und nach Aufwand gemäss den Ansätzen in der jeweils gültigen Dienstleistungspreisen bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

4.2 Die Angebote der iitech GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise der Produkte, Dienstleistungen sowie der Nebenkosten werden grundsätzlich nach den Preisen bei Bestellung resp. Auftragsbestätigung fixiert. Die iitech GmbH behält sich das Recht vor, Preisänderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vorzunehmen.

4.3 Angaben von Arbeits-Dienstleistungsaufwendungen sind Erfahrungswerte und sind nicht verbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Arbeits-Dienstleistungs-aufwendungen werden in der Regel nach effektivem Aufwand gemäss den Ansätzen in der jeweils gültigen Dienstleistungspreisen bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

 

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kunde bezahlt die Rechnungen der iitech GmbH gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen. Sofern keine schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der Iitech GmbH innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die iitech GmbH kann ab der 1. Mahnung einen Verzugszins in Höhe von 8% sowie Mahnspesen von sFr. 5.– pro Mahnung geltend machen.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die iitech GmbH ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellungen ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

5.3 Wenn der Kunde anschliessend, auch innert einer von der iitech GmbH angesetzten Nachfrist, seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Iitech GmbH berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist die iitech GmbH auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.

5.4 Alle Forderungen von der iitech GmbH, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von der iitech GmbH nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel der iitech GmbH an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden.

 

6 Verrechnung / Retentionsrecht

6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der iitech GmbH zu verrechnen.

6.2 Jegliches Retentions- oder Rückgaberecht des Kunden an Sachen der iitech GmbH ist vollumfänglich wegbedungen.

 

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von der iitech GmbH gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum der iitech GmbH, bis die iitech GmbH den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat.

7.2 Die iitech GmbH ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der iitech GmbH umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

7.4 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der iitech GmbH gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

 

8 Garantie

8.1 Die Gewährleistung der iitech GmbH für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Die einzige Pflicht der iitech GmbH besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

8.2 Des weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der iitech GmbH schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrundeliegt:

  • unzulängliche Wartung
  • Nichtbeachten der Betriebs- und Installationsvorschriften
  • zweckwidrige Benutzung der Produkte
  • Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör
  • natürliche Abnutzung
  • Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
  • Modifikationen oder Reparaturversuche
  • äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder Elementarschäden),
    sowie andere Gründe, welche weder von der iitech GmbH noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelnder Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch die iitech GmbH auf Kosten des Kunden.

8.3 In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der iitech GmbH bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

 

9 Haftung

9.1 Die iitech GmbH haftet nur für direkten Schaden, und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht der iitech GmbH, deren Hilfspersonen oder den von der iitech GmbH beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

9.2 Jede weitergehende Haftung der iitech GmbH, deren Hilfspersonen und der von der iitech GmbH beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

9.3 Die iitech GmbH verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

 

10 Softwareprogramme

10.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von der iitech GmbH gelieferten Softwareprodukte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

 

11 Abwerbung

11.1 Die direkte Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form von Mitarbeitern der iitech GmbH oder von den durch die iitech GmbH beauftragten Dritten bedarf des schriftlichen Einverständnis der iitech GmbH. Dies gilt auch über das Vertragsverhältnis hinaus.

 

12 Datenschutz

12.1Die iitech GmbH verpflichtet sich, ihr zur Kenntnisse gelangte Daten von Kunden treuhänderisch zu behandeln und Stillschweigen zu üben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beenden des Auftrags weiter.

 

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.13.2Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten befindet sich für die iitech GmbH sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz der iitech GmbH örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten.

 

Luzern, 1. Mai 2019